Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fachstelle Kirchenmusik Kanton Solothurn

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Fachstelle Kirchenmusik Kanton Solothurn und den Teilnehmenden an Angeboten.
Mit der Anmeldung zu einem Angebot anerkennen Sie das inhaltliche Programm des Weiterbildungskurses und bestätigen, dass Sie mit den Geschäftsbedingungen einverstanden sind.

Anmeldewesen

Die Anmeldungen erfolgen in der Regel elektronisch und werden automatisch per
E-Mail bestätigt. Die Anmeldefristen sind einzuhalten. Die Anmeldungen sind verbindlich.

Durchführung

Über die Durchführung eines Angebots wird in Absprache mit der Referentin oder dem Referenten in der Regel bei Anmeldeschluss entschieden.
Kurse werden nur bei genügender Anzahl Teilnehmender durchgeführt.
Nach Ablauf der Anmeldefrist werden Sie informiert, ob das Angebot durchgeführt wird. Gleichzeitig erhalten Sie die nötigen Detailinformationen und die Rechnung. Muss ein mehrteiliges Angebot seitens des Veranstalters abgebrochen werden, werden die Kurskosten anteilmässig zurückerstattet.

Informationen

Allfällige Informationen zum Angebot werden in der Regel 7-10 Tage vor Beginn verschickt.

Anzahl Teilnehmerinnen/Teilnehmer

Bei einigen Angeboten besteht eine Beschränkung der Anzahl Teilnehmender.
Diese ist auf der Anmeldeplattform ersichtlich. Bei Angeboten mit beschränkter Teilnehmendenzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Anmeldeschluss

Der Anmeldeschluss ist verbindlich. In Ausnahmefällen sind Anmeldungen und Nachmeldungen auch kurzfristig noch möglich.

Abmeldungen

Abmeldungen können bis zum Anmeldeschluss ohne Kostenfolge erfolgen.
Bei einer späteren Abmeldung oder Absenz wird der Beitrag in Rechnung gestellt. Nicht genutzte Leistungen werden nicht zurückerstattet. Die Fachstelle Kirchenmusik Kanton Solothurn empfiehlt den Teilnehmenden, gegebenenfalls eine Annullierungskostenversicherung abzuschliessen.

Programmänderungen

Inhalte, Ort und Zeitpunkt eines Angebots richten sich nach der jeweiligen Ausschreibung. Änderungen gegenüber der Ausschreibung sowie Änderungen der Leitungspersonen und Dozierenden bleiben vorbehalten.

Gebühren, Zahlungsfristen und weitere Kosten

Der Rechnungsbetrag und weitere Kosten sind in der Ausschreibung festgehalten. Sie werden fällig mit der Rechnungsstellung. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab Fälligkeit.

Fragen

Bei Fragen zum Angebot wenden Sie sich bitte an unsere Fachstelle.

Beanstandungen

Ist eine Veranstaltung nicht zur Zufriedenheit der Teilnehmenden verlaufen, können diese ihre Beanstandung schriftlich an den Veranstalter richten. Dieser bezieht in der Folge Stellung und nimmt das Anliegen in die Evaluation der Veranstaltung auf.

Rückerstattung durch die Arbeitgeberin

Viele Kirchgemeinden entschädigen die Kosten ganz oder teilweise.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kirchgemeinde.

Datenschutz

Die von Teilnehmenden bei der Anmeldung gemachten Angaben werden vertraulich behandelt. Diese werden nur zur Organisation und Evaluation der Veranstaltungen sowie für Informationen zu zielgruppenspezifischen Angeboten von der Fachstelle Kirchenmusik Kanton Solothurn verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Bild- und Filmmaterial während des Angebots / Aufnahmen durch die Fachstelle Kirchenmusik Kanton Solothurn

Während der Veranstaltungen können von der durchführenden Stelle Film- und Fotomaterialien erstellt werden. Diese dürfen seitens der Fachstelle Kirchenmusik Kanton Solothurn auch publiziert werden. Wer explizit nicht auf Bild- oder Filmmaterial erscheinen will, soll dies der Leitung melden.   

Aufnahmen durch Teilnehmende

Die Veröffentlichung zugelassener Aufnahmen durch Teilnehmende richtet sich nach der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Die Verantwortung für solche Publikationen liegt jeweils bei den teilnehmenden Personen.

Versicherung und Haftung

Die Versicherung während des Angebots ist Sache der Teilnehmenden. Für Unfälle und Krankheiten, die sich während eines Angebots oder auf dem Hin- und Rückweg ereignen sowie für Sachbeschädigungen und Diebstähle übernimmt die Fachstelle Kirchenmusik Kanton Solothurn keine Haftung.
Die Fachstelle Kirchenmusik Kanton Solothurn haftet nicht, wenn ein Angebot die Erwartungen von Teilnehmenden nicht erfüllt. Teilnehmende schulden die gesamten Kosten unabhängig von ihrer inhaltlichen und methodischen Bewertung des Angebots.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Gerichtsstand ist Gerlafingen. Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht.

Inkrafttreten

Diese Geschäftsbedingungen gelten ab 1. Dezember 2021.