In seiner Sitzung am 19.3.2021 hat der Bundesrat beschlossen, dass die geltenden Massnahmen in Sachen Chorgesang bis voraussichtlich Ende April 2021 beibehalten werden. Die Lockerungen im Bereich Kinder- und Jugendchöre betreffen nur den Probenbetrieb. Aufführungen oder Singen im Gottesdienst sind nach wie vor nicht möglich.
Für die Kirchenmusik gilt:
Seit 29.10.2020 sind Proben und Aufführungen von Laienchören verboten. Dies betrifft auch die Kirchenchöre, was bedeutet
Seit 9.12.2020 ist auch der Gemeindegesang im Gottesdienst verboten. Anstelle der Gemeinde dürfen (zertifizierte) Kantoren den Gesang übernehmen. Der Einsatz von Instrumental- und Gesangssolist*innen ist ebenfalls möglich.
Bezüglich der Besucherzahl gelten die ortsüblichen und auf den jeweiligen Kirchenraum bezogenen Obergrenzen, maximal jedoch 50 Personen (Kt. Solothurn: 30). Die Mitwirkenden (Musiker*innen, Liturgen, Helfer*innen) werden hierbei nicht mitgezählt.
Regelungen und Weisungen des Bistums Basel
Verordnung des Kantons Solothurn
Instrumentalunterricht ist weiterhin für alle Altersgruppen möglich.
Siehe hierzu die Ausführungen des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbandes (SMPV).