In der Medienkonferenz vom Mittwoch 16.2.2022 hat der Bundesrat die weitgehende Aufhebung der Corona-Massnahmen per Donnerstag, 17.2.2022 bekannt gegeben. Mit Ausnahme des öffentlichen Verkehrs und Spitälern ist die Maskenpflicht aufgehoben. Es gibt keine Zertifikatspflicht mehr.
Für die Kirchenmusik gilt:
Es sind alle Proben und Aufführungen ohne Einschränkung wieder erlaubt.
Der Einsatz von Instrumental- und Gesangssolist*innen und Kantor*innen bietet sich zur vielfältigen Gestaltung der Gottesdienste an.
Wir wünschen allen in der Kirchenmusik engagierten Personen viel Freude und frohes Singen und Musizieren.
Regelungen und Weisungen des Bistums Basel
Verordnung des Kantons Solothurn sowie eine Zusammenfassung der geltenden Regeln
Instrumentalunterricht (Einzeln oder in Gruppen) ist wieder ohne Einschränkungen möglich.
Die Task Force Chor hat eine letzte Empfehlung abgegeben. Die entsprechende Mitteilung finden Sie hier